BRS Rechtsanwälte
Spezialisten für VerkehrsrechtArbeitsrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht
Nach Urteil des BGH:
Jetzt die Kosten für Ihr Opodo Prime-Abo zurückholen
Über unsere Leistungen
Vor mehr als zehn Jahren haben wir beschlossen, uns auf das Verkehrsrecht zu spezialisieren. Neben den gängigen Themen des Arbeitsrechts, Mietrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Im Verkehrsrecht bearbeiten wir aktuell um die 6.000 Fälle pro Jahr, von Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen, führerscheinrechtlichen Angelegenheiten bis zu Verkehrsunfällen.
Jeder Mandant der BRS AG hat einen persönlichen Ansprechpartner. Mandantennähe ist für uns selbstverständlich, da wir nicht nur die rechtlichen Aspekte berücksichtigen, sondern auch die persönlichen Bedürfnisse und Ziele.
Seit über 10 Jahren setzen wir uns für Verbraucher ein
Als eine der führenden Kanzeleien für Verbraucher, arbeiten wir mit den großen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zusammen
Seit über 10 Jahren setzen wir uns für Verbraucher ein
Als eine der führenden Kanzeleien für Verbraucher, arbeiten wir mit den großen Rechtsschutzversicherungen in Deutschland zusammen
BRS AG – Unsere Expertise
Verkehrsrecht
Wir unterstützen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, sei es bei der Schadensabwicklung oder bei klärung der Haftungsfrage. Ebenso übernehmen wir die Vertretung in Bußgeldverfahren. Wir Überprüfen Ordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsmessungen sowie Rotlichtverstöße und beraten die Mandanten umfassend über die rechtlichen Aspekte, erklären mögliche Konsequenzen und zeigen Handlungsoptionen auf. Zudem übernehmen wir die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht. Die BRS AG vertritt Mandanten bei einer Vielzahl von Verkehrsstraftaten, darunter Fahrerflucht, Vorwürfe im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie andere verkehrsstrafrechtliche Delikte.
Die komplexen verkehrsrechtlichen Regelungen erfordern spezialisiertes Fachwissen und aufgrund der Vieltalt der Fälle ist stets eine individuelle Herangehensweise erforderlich, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Das Verkehrsrecht überschneidet sich zudem oft mit anderen Rechtsgebieten. Man muss daher in der Lage sein, die interdisziplinären Aspekte zu verstehen und effektiv zu benutzen. In unserem Beratungeprozess binden wir den Mandanten aktiv ein. Dies ermöglicht es uns, gemeinsam die besten Strategien zu entwickein und zu verfolgen.
Arbeitsrecht
Auch im Arbeitsrecht erhalten Sie vollumfängliche Unterstützung und Entlastung durch die BRS AG.
Zivilrecht
Unsere Fachanwälte der BRS AG begleiten Sie persönlich durch die Anliegen des Zivilrechts.
Mietrecht
Auch bei Anfragen zum Mietrecht erhalten Sie schnelle und verständliche Hilfe.
Die BRS AG in Zahlen
Neue Mandanten im Jahr
Telefonberatungen im Jahr
Fälle gelöst
Das sagen unsere Mandanten
BRS AG – Die Opodo Rechtssprechung unter der Lupe
Der Bundesgerichtshof hat am 04. Juni 2024 ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen für das Geschäftsmodell des Online-Reiseportals Opodo und ähnliche Plattformen haben könnte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das sogenannte „Opodo Prime“-Abo, ein Service, der den Nutzern gegen eine monatliche Gebühr verschiedene Vergünstigungen bietet. Das Urteil betrifft die Transparenz und die Art und Weise, wie dieses Abo den Kunden angeboten wird.
Hintergrund des Falls
Opodo hatte seinen Kunden während des Buchungsprozesses das „Opodo Prime“-Abo angeboten, das unter anderem Rabatte auf Flugtickets und Hotelbuchungen versprach. Diese Option wurde in den Buchungsvorgang integriert, oft in einer Weise, die für die Nutzer nicht sofort als kostenpflichtiges Abonnement erkennbar war. Insbesondere war es für viele Kunden nicht klar, dass sie sich durch die Buchung auch gleichzeitig für ein Abonnement anmeldeten, das sich automatisch verlängert und kostenpflichtig ist, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Klage
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Opodo wegen dieser Praxis verklagt. Sie argumentierten, dass das Unternehmen nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen habe, dass es sich bei „Opodo Prime“ um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt. Viele Nutzer hätten das Angebot möglicherweise angenommen, ohne sich der vollen Tragweite bewusst zu sein, was aus Sicht der Verbraucherzentralen eine unfaire Geschäftspraktik darstellte.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs
Der BGH gab den Klägern in weiten Teilen recht. Die Richter urteilten, dass Opodo nicht ausreichend transparent über die Konditionen des „Opodo Prime“-Abos informiert hat. Insbesondere kritisierte der BGH, dass die Hinweise auf die Kostenpflicht des Abonnements nicht klar und verständlich genug in den Buchungsprozess integriert waren.
Fazit
Da der BGH das Opodo Prime Abo für unwirksam erklärt hat, können Verbraucher nun unter Bezugnahme auf das Urteil, das Abo rückabwickeln und das bereits geleiteste Geld zurückfordern. Die BRS AG hilft Ihnen dabei. Einfach und unkompliziert.
Rufen Sie uns an
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung