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Verkehrsunfall

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Verkehrsrecht - Unfall

Ein Verkehrsunfall ist immer eine lästige und zeitaufwendige Angelegenheit. Wenn dann auch noch Kfz-Versicherer bei Haftpflichtfällen systematische Kürzungen der Ansprüche des Geschädigten, Ihrer Ansprüche, vornimmt, fühlt man sich schnell selbst als Verursacher des Unfalls.

Für den Geschädigten beginnt dann meist ein auswegloser Streit mit der Versicherung, den er allein nur selten gewinnt.

Unser Anliegen ist es daher, Sie rechtzeitig bei der Regulierung Ihrer Schäden zu unterstützen und Ihnen die vollständige Unfallregulierung so schnell und komfortabel wie möglich zu gestalten. Wir werden Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer durchsetzen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich bei einem von mir unverschuldeten Verkehrsunfall?

Grundsätzlich sind Sie nach dem Gesetz von dem Schädiger so zu stellen, als wäre der Unfall nicht eingetreten.

Sie haben daher das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des Schadenumfanges (Rest- und Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Minderwert) zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt – im Rahmen Ihrer Haftungsquote – ebenfalls der gegnerische Haftpflichtversicherer, es sei denn es handelt sich erkennbar um einen Bagatellschaden von unter 800,00 EUR (Netto).

Bei einem Totalschaden ist zwingend ein Gutachten zur Schadensbestimmung erforderlich.

Sofern Sie in diesem Zusammenhang eine Empfehlung zur Schadenkalkulation benötigen, stehen wir Ihnen mit unseren Partnern gerne zur Verfügung.

VORSICHT: Oftmals versuchen die gegnerischen Versicherungen, Sie dazu zu bewegen, den Schaden durch eigene Sachverständigenorganisationen begutachten zu lassen bzw. den Schaden bei Partnerwerkstätten reparieren zu lassen. Häufig arbeiten die Sachverständigen und Partnerwerkstätten mit dem Versicherer zusammen, so dass hierdurch für Sie als Anspruchssteller möglicherweise ein ungünstigeres Ergebnis erzielt wird. Von einer derartigen Vorgehensweise raten wir daher in der Regel ab.

Welche Ansprüche kann ich gegenüber der Haftpflichtversicherung durchsetzen?

Bei einem Verkehrsunfall könnten Ihnen neben den offensichtlichen Schadenpositionen weitergehende Ansprüche zustehen, welche dem Laien oft unbekannt sind. In der Regel ist dazu jeder Schadenfall im Detail zu untersuchen. In Betracht kommen dabei:

– Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (bei Totalschaden)
– Wertminderung
– Sachverständigenkosten
– Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
– Abschleppkosten
– Aufwandsentschädigungspauschale für Telefonate, Porto etc.
– Weitere Sachschäden beschädigter Gegenstände (zum Zeitwert)
– Schmerzensgeld
– Kosten für ein ärztliches Attest/Heilbehandlung/Kosten für Arzneimittel
– Verdienstausfall
– Haushaltsführungsschaden

Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist. Als Geschädigter sind Sie grundsätzlich so zu stellen, als wäre der Verkehrsunfall nicht eingetreten.

Gerne beraten wir Sie hierzu und stehen Ihne zur Durchsetzung der Ansprüche zur Verfügung

Darf mich der gegnerische Versicherer kontaktieren?

Beachten Sie, dass die gegnerische Versicherung Ihr späterer Verfahrensgegner sein kann, d.h. jeder Sachbearbeiter des Versicherers kann später als Zeuge in einem Prozess aussagen. Wir raten Ihnen dringend davon ab, mit der gegnerischen Versicherung und deren Sachbearbeitern persönliche Gespräche zu führen.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Während der Dauer der Reparatur können Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür trägt der gegnerisches Haftpflichtversicherer im Rahmen seiner Haftungsquote. Bei der Anmietung sollten Sie darauf achten, ein gleichwertiges, (unter Umständen auch ein klassenniedrigeres) Fahrzeug als Ihr verunfalltes Fahrzeug anzumieten, weil der Versicherer andernfalls einen Abzug wegen ersparter Aufwendungen für das eigene Fahrzeug tätigen kann.

Wenn Sie nicht zwingend auf einen Mietwagen angewiesen sind, können Sie eine pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, deren Höhe abhängig von der Fahrzeugklasse und dem Fahrzeugalter Ihres verunfallten Fahrzeuges ist.

Gerne können wir Sie bei der Wahl und Vermittlung eines Mietwagens unterstützen. Bitte geben Sie uns hierzu einen Hinweis.

Was habe ich als Geschädigter zu beachten?

Als Geschädigter trifft Sie im Rahmen der Unfallregulierung eine sogenannte Schadenminderungspflicht, d.h. Sie dürften Ihre Schadenpositionen nicht ausufern lassen.

Im Rahmen der Schadenminderung sind Sie beispielsweise verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten oder eine Ersatzbeschaffung vorzufinanzieren, um den Nutzungsausfallschaden oder die Mietwagenkosten möglichst gering zu halten, sofern Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit und/oder verkehrssicher ist. Etwaige Finanzierungskosten wären in diesem Fall als Schaden von der Gegenseite zu erstatten.

Welche Kosten entstehen mir bei Ihrer Beauftragung?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten des Geschädigten von dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer bzw. dem Unfallverursacher zu tragen. Insofern trifft Sie in diesen Fällen kein wirtschaftliches Risiko bei Beauftragung unserer Kanzlei.

Wie lange dauert die Schadenregulierung?

Wir sind stets um eine zeitnahe Schadenregulierung bemüht, können jedoch die Bearbeitungsweise des Unfallgegners nur sekundär beeinflussen. Gleichwohl raten wir an, dass ein Verfahren stringent geführt wird.

Die Rechtsprechung gewährt bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen für den Haftpflichtversicherer etwa vier bis sechs Wochen zur Regulierung

(vgl. Becker/Böhme, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 21. Aufl., H 5; bis 4 Wochen; LG Bielefeld, ZFS 1988, 282; LG München, VersR 1973, 871; OLG Düsseldorf Beschluss vom 27.06.2007 – 1 W 23/07).

Die Frist beginnt jedoch erst, sobald die notwenigen Unterlagen für die Schaden- und Forderungsanmeldung vorliegen. Es ist daher zwingend notwendig, dass Sie die Schadenunterlagen (Kostenvoranschlag und Schadenfotos oder ein Gutachten) zeitnah beibringen und eine Forderungsanmeldung reichen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

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