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Verkehrs-Strafrecht

Sofortige Hilfe

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?

Wir helfen Ihnen gerne!

Verkehrs-Strafrecht

Ihnen wird der Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr gemacht?

Nötigung, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall?

Dann sollten Sie zuerst Ruhe bewahren. Grundsätzlich raten wir an, dass zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird und Sie keine Angaben zu dem Ihnen zur Last gelegten Sachverhalt machen. Anschließend sollte zwingend ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung betraut wird.

Dieser Rat erfolgt vor dem Hintergrund, dass Sie nur hierdurch den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft erlangen können und auf die Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen eingehen können. Zudem gilt es Folgeverfahren, z.B. fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen wie MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis, zu vermeiden.

Daher ist es zwingend erforderlich, dass vor einer jeden Stellungnahme Akteneinsicht in den Ermittlungsvorgang genommen wird und die Verteidigung hierauf abgestimmt wird.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Verteidigung zur Verfügung.

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